Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung bzw. Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen aufgeführt. Abweichende Regelungen und mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
Die in Angebot oder Kostenvoranschlag genannten Preise gelten 12 Monate nach Eingang beim Auftraggeber bzw. Käufer. Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen gilt die gesetzlich zulässige Überschreitung des im Kostenvoranschlag angegebenen Preises. Nur der Gesamtpreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingung, Zahlungsverzug
Rechnungsbeträge sind unabhängig vom Lieferdatum innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen soweit in Kostenvoranschlägen keine hiervon abweichenden Vereinbarungen stehen. Werden Rabatte oder Nachlasse vereinbart, so bedarf dies der Schriftform. Schecks werden nicht entgegengenommen und unter Vorbehalt des Zahlungseinganges gutgeschrieben. Bei Überschreitungen des Zahlungszieles ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen vom Rechnungsgesamtbetrag in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Ebenfalls werden alle noch offenen Forderungen gegen den Auftraggeber bzw. Käufer sofort fällig, auch wenn Stundung, Ratenbeträge oder Zahlungsfristen gewährt wurden. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer nach einmaliger Mahnung berechtigt von weiteren Verträgen mit dem Käufer bzw. Kunden zurückzutreten. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Gewährleistung, Beanstandung
Der Käufer hat einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren für die Beseitigung von Mängeln an der Ware. Der Auftragnehmer ist bei berechtigten Beanstandungen zur Nachbesserung verpflichtet. Schlägt auch ein zweiter Nachbesserungsversuch des Verkäufers fehl, oder liefert dieser innerhalb angemessener Frist keinen Ersatz, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ersatzansprüche für Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Beanstandungen von erkennbaren Mängeln sind nur innerhalb sechs Monate nach Übernahme der Leistung zulässig. Der Kunde verliert sämtliche Gewährleistungsansprüche bei eigenmächtigen oder durch Fremdfirmen vorgenommenen Eingriffen an der Ware und bei Vernachlässigung des vom Auftragnehmers empfohlenen Wartungsrhythmus.
Verwahrung, Versicherung
Klaviere, Flügel, Mechaniken, Klaviaturen oder zum Instrument gehörige Einzelteile werden soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Umwelteinflüssen jeder Art. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
Lieferung
Erfolgt die Auslieferung durch den Auftragnehmer, so nimmt er diese für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden übernimmt der Auftraggeber, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person oder Transportunternehmen übergeben worden ist. Liefertermine sind nur dann gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Gerät der Auftragnehmer mit einer Lieferung in Verzug, so ist ihm insbesondere bei größeren Generalreparaturen zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Eigentumsvorbehalt
Die an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Reparaturaufträgen erlischt der Eigentumsvorbehalt. Daher ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Einbringung von Arbeit und Materialien, insbesondere bei größeren Reparaturen eine zu vereinbarende Vorauszahlung zu verlangen.
Haftung
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, wegen Verzuges des Auftragnehmers, wegen positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Schadenersatz beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.